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Behandlungskosten

Behandlungskosten

Seit 2012 übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen (z.B. TK, SBK, HEK, BKK Mobil Oil, Daimler BKK, BKK Scheufelen, BKK VerbundPlus u.a.) die Osteopatische Behandlung teilweise bzw. vollständig.

Weitere Infos dazu finden Sie unter Kostenerstattung Osteopathie.

Für Privatversicherte erfolgt die Abrechnung über die
 Gebührenordnung für Heilpraktiker(GebüH), wenn sie eine zusätzliche Heilpraktikerversicherung abgeschlossen haben oder über die Gebührenordnung für Therapeuten(GebüTh) bei einem Privatrezept von ihrem Arzt.

Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit mir auf, um zu beschprechen, welche Positionen Ihr Arzt auf dem Privatrezept ausstellen soll, damit eine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgen kann.

Bitte fragen Sie in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Kostenübernahme möglich ist.