Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist eine ärztliche Überweisung vom Haus- oder einem Facharzt. Wenn Sie den Osteopathen, bzw. einen osteopathisch ausgebildeten Physiotherapeuten, auf eigene Faust konsultieren, wird dies nicht bezahlt. Die ärztliche Anordnung beweist sozusagen, dass eine Behandlung wirklich notwendig ist. Natürlich können Sie Ihren Hausarzt gezielt nach einer Überweisung zur Osteopathie fragen, wenn Sie diese Behandlung bevorzugen.
Von den meisten gesetzlichen Versicherungen wird Osteopathie mittlerweile als Kassenleistung anerkannt. Allerdings übernehmen sie die Kosten in den seltensten Fällen unbegrenzt. Meist gibt es einen jährlichen Maximalbetrag für osteopathische Behandlungen. Überschreiten Sie diesen, müssen Sie die Behandlung aus eigener Tasche zahlen. Einige Krankenkassen übernehmen Osteopathie im Rahmen eines vom Versicherten flexibel zu verwendenden Gesundheitskontos. Dieses umfasst ein jährliches Kontingent an Geldern für Zusatzleistungen und alternative Heilmethoden. Unter Umständen zahlt die Krankenkasse so die osteopathische Behandlung, dafür aber keine andere Behandlung, die ebenfalls über das Gesundheitskonto finanziert wird.
Manchmal legen die Versicherer auch eine maximale Anzahl an Sitzungen, die pro Jahr als Kassenleistung anerkannt werden fest. Auch Regelungen, nach denen nur ein gewisser Prozentsatz der Rechnung vergütet wird oder pro Sitzung nur ein bestimmter Betrag bezahlt wird, bestehen. Einen Überblick für die unterschiedlichen Regelungen finden Sie unter https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/.
Jede private Krankenkasse hat ihren eigenen Leistungskatalog, in dem die Behandlungsverfahren aufgelistet sind, für die die Kosten übernommen werden. Die Osteopathie zählt zu den alternativen, naturnahen Heilpraktiken, zu denen beispielsweise auch die Homöopathie gehört. Genaue Informationen Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenkasse finden Sie in Ihren Tarifdetails. Enthält dieser, dass alternative Medizin oder Naturheilverfahren erstattet werden, bezahlt Ihre Krankenkasse vermutlich auch eine Osteopathie-Behandlung. In manchen Fällen ist die Kassenleistung dabei aber auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt.
So muss bei manchen Versicherern eine Verletzung des Bewegungsapparates nachgewiesen werden, um die Behandlung erstattet zu bekommen. Um ganz sicher zu gehen, dass die Krankenkasse die osteopathische Behandlung übernimmt, halten Sie am besten vor Beginn kurz Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung.